Rechtsschutzversicherung kündigen


Juristische Auseinandersetzungen können die Haushaltskasse empfindlich belasten. Viele Deutsche entscheiden sich daher für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Diese springt ein, wenn der Versicherte verglagt wird oder selbst eine Klage anstrebt. Es ist beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung dringend notwendig den Leistungsumfang ganz genau zu begutachten, da oft nur bestimmte Situationen versichert sind. So sind beispielsweise vielfach Angelegenheiten des Strafrechts ausgeschlossen oder Rechtsstreitigkeiten, die mit dem Beruf in Verbindung stehen.
Rechtsschutzversicherung

Wie rechtsschutzversicherung kündigen?

Allgemeine Kündigungsbedingungen

Rechtsschutzversicherungen unterliegen vollumfassend der Vertragsfreiheit. Die vertraglichen Leistungen und Bedingungen unterscheiden sich damit immens. Es gibt allgemeine Rechtsschutzversicherungen, die sich an normale Verbraucher richten, aber auch solche, die sich auf spezielle Personengruppen fokussieren, etwa auf Personen, die sich oft im Ausland aufhalten und entsprechend einen internationalen Rechtsschutz wünschen. Neben den Aangeboten an Privatpersonen gibt es auch noch zahlreiche Versicherungsprodukte, die sich speziell an Gewerbekunden richten.

Laufzeiten und Kündigungsbedingungen unterscheiden sich auch stark. Am häufigsten sind jedoch Laufzeiten von 1 Jahr ab Vertragsschluss mit anschließender automatischer Verlängerung anzutreffen. Wer nach dem ersten Jahr nicht verlängern will, sollte rechtzeitig kündigen. Meistens gilt eine Kündigungsfrist von 1 Monat, seltener auch von 3 Monaten oder anderen Zeiträumen. Um sicher zu gehen, sollte die eigene Versicherungspolice zur Hand genommen werden. Immer häufiger trifft man aber auch auf Angebote, insbesondere von Direktversichereren, die kürzere Laufzeiten anbieten. Oft kann ein Rechtsschutzvertrag dann monatlich mit einer Frist von 2-4 Wochen gekündigt werden.

Was bei jeder Versicherung im Versicherungsfall passieren kann ist die Sonderkündigung im Schadensfall. Wird die Versicherung also beansprucht, so hat der Versicherer das Recht anschließend zu kündigen. Im Bereich der Rechtsschutzversicherungen ist dies überproportional der Fall. Wohingegen etwa Kfz-Versicherungen selbst bei mehreren teuren Schadensfällen den Versicherten nicht kündigen, treten bei Rechtsschutzversicherungen häufig schon bei wenigen Inanspruchnahmen Kündigungen auf.

Auch als Versicherter hat man ein Sonderkündigungsrecht und zwar im Falle einer Preiserhöhung durch den Versicherer. Andere Sonderkündigungsrechte, zum Beispiel bei Umzug ins Ausland oder bei Heirat mit einem Partner der eine Familien-Rechtsschutzversicherung hat, sind nur dann möglich, wenn dies in den jeweiligen Versicherungsbedingungen explizit erwähnt wird.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kündigung per Einschreiben zu schicken. Mit dem Zahlungsbeleg und der Sendungsverfolgungsnummer haben Sie einen rechtsgültigen Versand- und Empfangsnachweis. Das Unternehmen kann die Kündigung dann nicht anfechten.

Anna-Barbara Schmidt

Anna-Barbara Schmidt Forschung/Research

Anna-Barbara Schmidt ist für das Research in Deutschland und Österreich zuständig. Sie sucht die beliebtesten Abonnements und vertieft sich in die dazugehörigen Kündigungsbedingungen. Diese erklärt sie dann gern in verständlicher Sprache.

Die Informationen auf unserer Website haben allgemeinen Charakter. Sie wurden nicht persönlichen oder besonderen Umstände angepasst und können nicht als persönliche, professionelle oder rechtliche Beratung aufgefasst werden.

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