Haftpflichtversicherung kündigen


Die Haftpflichtversicherung kündigen ist in Deutschland unkompliziert, wenn man die vertraglichen Fristen kennt. Als eine der wichtigsten Absicherungen im Alltag schützt die private Haftpflichtversicherung vor finanziellen Folgen, wenn Sie Dritten versehentlich einen Schaden zufügen - sei es ein zerbrochenes Smartphone oder ein Wasserschaden in der Mietwohnung. Häufige Gründe für eine Kündigung sind ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter, eine Zusammenlegung von Verträgen nach Heirat oder Zusammenzug, ein Umzug ins Ausland oder schlicht bessere Konditionen bei der Konkurrenz. In Deutschland gilt für die meisten Haftpflichtversicherungen eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Darüber hinaus besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht, etwa nach einer Beitragserhöhung oder einem Schadensfall. Über Sepastop können Sie Ihre Haftpflichtversicherung schnell und sicher kündigen - wir leiten Ihr Kündigungsschreiben direkt an den Versicherer weiter.

Haftpflichtversicherung

Wie haftpflichtversicherung kündigen?

Allgemeine Kündigungsbedingungen

Reguläre Kündigungsfrist

  • Die meisten privaten Haftpflichtversicherungen in Deutschland haben eine Vertragslaufzeit von einem Jahr und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird.
  • Die übliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres. In den meisten Fällen entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr - die Kündigung muss dann spätestens am 30. September beim Versicherer eingehen.
  • Bei unterjährigen Vertragsabschlüssen kann das Versicherungsjahr abweichen. Prüfen Sie daher unbedingt Ihre Versicherungspolice, um den genauen Stichtag zu ermitteln.
Sonderkündigungsrecht nach § 314 BGB und VVG
  • Nach einer Beitragserhöhung ohne gleichzeitige Leistungsverbesserung steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung erfolgen.
  • Nach einem regulierten Schadensfall können sowohl Sie als auch der Versicherer den Vertrag vorzeitig kündigen - in der Regel innerhalb eines Monats nach Abschluss der Schadensregulierung.
  • Bei einem Zusammenzug oder einer Heirat kann eine doppelte Haftpflichtversicherung gekündigt werden, da der Partner über die bestehende Police mitversichert ist.
Praktische Tipps für die Kündigung
  • Kündigen Sie Ihre Haftpflichtversicherung immer schriftlich. Ein Einschreiben oder der Versand über Sepastop stellt sicher, dass Sie den Zugang nachweisen können.
  • Schließen Sie eine neue Haftpflichtversicherung ab, bevor die alte endet, damit kein Zeitraum ohne Versicherungsschutz entsteht.
  • Verträge mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren können nach § 11 Abs. 4 VVG zum Ende des dritten Jahres mit dreimonatiger Frist gekündigt werden.
  • Einige Anbieter bieten auch kürzere Vertragslaufzeiten oder monatlich kündbare Tarife an. Diese enden häufig automatisch oder lassen sich mit kurzer Frist beenden.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kündigung per Einschreiben zu versenden. Mit dem Zahlungsbeleg und der Sendungsverfolgungsnummer haben Sie einen rechtsgültigen Versand- und Empfangsnachweis. Das Unternehmen kann die Kündigung dann nicht anfechten.

Anna-Barbara Schmidt

Anna-Barbara Schmidt Forschung/Research

Anna-Barbara Schmidt ist für das Research in Deutschland und Österreich zuständig. Sie sucht die beliebtesten Abonnements und vertieft sich in die dazugehörigen Kündigungsbedingungen. Diese erklärt sie dann gern in verständlicher Sprache.

Die Informationen auf unserer Website haben allgemeinen Charakter. Sie wurden nicht persönlichen oder besonderen Umstände angepasst und können nicht als persönliche, professionelle oder rechtliche Beratung aufgefasst werden.

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