Krankenversicherung kündigen


Die Krankenversicherung kündigen ist in Deutschland an bestimmte Fristen und Voraussetzungen geknüpft - je nachdem, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. Häufige Gründe für einen Wechsel der Krankenkasse sind steigende Beiträge, ein besseres Leistungsangebot bei einem anderen Anbieter oder veränderte persönliche Lebensumstände wie ein Jobwechsel oder eine Änderung des Einkommens. In Deutschland besteht eine allgemeine Versicherungspflicht, weshalb eine Kündigung immer mit dem nahtlosen Übergang zu einem neuen Versicherer verbunden sein muss. Sowohl bei gesetzlichen als auch bei privaten Krankenversicherungen gelten gesetzlich festgelegte Mindestvertragslaufzeiten und Kündigungsfristen. Unter bestimmten Umständen, etwa bei Beitragserhöhungen, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Über sepastop.eu können Sie Ihre aktuelle Krankenversicherung schnell und unkompliziert kündigen - damit der Wechsel zu Ihrem neuen Anbieter reibungslos gelingt.

Krankenversicherung

Wie krankenversicherung kündigen?

Allgemeine Kündigungsbedingungen

Gesetzliche Krankenversicherung kündigen

  • Bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist ein Wechsel erst nach einer Mindestbindungsfrist von 12 Monaten möglich (seit der Reform 2021 wurde die frühere 18-Monats-Frist auf 12 Monate verkürzt).
  • Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Monatsende. Nach Ablauf der Mindestbindung können Sie also jederzeit mit dieser Frist kündigen.
  • Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht. In diesem Fall können Sie bis zum Ende des Monats kündigen, in dem der neue Beitrag erstmals erhoben wird. Die Mindestbindungsfrist entfällt dann.
  • Wichtig: Bevor Sie kündigen, sollten Sie bereits eine Zusage Ihrer neuen Krankenkasse haben. Die neue Kasse übernimmt in der Regel die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versicherer, wenn Sie das wünschen.
Private Krankenversicherung kündigen
  • Bei privaten Krankenversicherungen beträgt die Mindestvertragslaufzeit in der Regel ein bis drei Jahre, abhängig vom jeweiligen Vertrag.
  • Die Kündigungsfrist liegt üblicherweise bei drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Das Versicherungsjahr entspricht nicht immer dem Kalenderjahr - prüfen Sie daher Ihren Vertrag auf das genaue Datum.
  • Auch bei der privaten Krankenversicherung gibt es ein Sonderkündigungsrecht: Werden Beiträge erhöht oder Leistungen gekürzt, können Sie innerhalb von 2 Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung kündigen.
  • Weitere Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind der Eintritt in eine gesetzliche Krankenkasse als Pflichtversicherter (etwa bei Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze) oder die Mitversicherung über einen Familienangehörigen in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Praktische Tipps
  • Stellen Sie sicher, dass zu keinem Zeitpunkt eine Versicherungslücke entsteht - in Deutschland besteht Versicherungspflicht.
  • Senden Sie Ihre Kündigung immer schriftlich und idealerweise per Einschreiben, um den Zugang nachweisen zu können.
  • Über Sepastop können Sie Ihr Kündigungsschreiben einfach erstellen und direkt versenden lassen.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kündigung per Einschreiben zu versenden. Mit dem Zahlungsbeleg und der Sendungsverfolgungsnummer haben Sie einen rechtsgültigen Versand- und Empfangsnachweis. Das Unternehmen kann die Kündigung dann nicht anfechten.

Anna-Barbara Schmidt

Anna-Barbara Schmidt Forschung/Research

Anna-Barbara Schmidt ist für das Research in Deutschland und Österreich zuständig. Sie sucht die beliebtesten Abonnements und vertieft sich in die dazugehörigen Kündigungsbedingungen. Diese erklärt sie dann gern in verständlicher Sprache.

Die Informationen auf unserer Website haben allgemeinen Charakter. Sie wurden nicht persönlichen oder besonderen Umstände angepasst und können nicht als persönliche, professionelle oder rechtliche Beratung aufgefasst werden.

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