Lebensversicherung kündigen
Unter dem Begriff Lebensversicherung werden Versicherungen verstanden, die Risiken wie Tod oder Invalidität absichern – sogenannte reine Risikolebensversicherungen. Sowie Versicherungen, die primär der privaten Altersvorsorge dienen – diese heissen kapitalbildende Lebensversicherungen.
Wie lebensversicherung kündigen?
Allgemeine Kündigungsbedingungen
Die Kündigungsfrist beträgt beinahe zu allen Lebensversicherungen drei Monate. Dieser Zeitraum bezieht sich immer auf das Ende der Versicherungsperiode. Ihre Kündigung muss also spätestens drei Monate vor dem Ende der individuellen Versicherungsperiode beim Versicherer eingegangen sein. Allerdings muss man dem Versicherer eine gewisse Zeit für die Abwicklung zugestehen.
Bei allen Beitragserhöhungen oder Erhöhungen des Selbstbehalts, bei denen sich nichts am Umfang des Versicherungsschutzes ändert, haben Sie als Versicherungsnehmer grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht (§ 40 VVG). Dabei müssen Sie eine Kündigungsfrist von einem Monat beachten.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kündigung per Einschreiben zu versenden. Mit dem Zahlungsbeleg und der Sendungsverfolgungsnummer haben Sie einen rechtsgültigen Versand- und Empfangsnachweis. Das Unternehmen kann die Kündigung dann nicht anfechten.
Wählen Sie die Dienstleistung aus, die Sie kündigen möchten
z.B. Generali Lebensversicherung,...
Nicole Dubrulle None
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