Politische Parteien-Mitgliedschaft kündigen


Eine Parteimitgliedschaft kündigen ist in Deutschland jederzeit möglich - unabhängig davon, wie lange Sie Mitglied waren. Ob Sie mit der politischen Ausrichtung Ihrer Partei nicht mehr einverstanden sind, sich aus der aktiven Politik zurückziehen möchten oder schlicht die jährlichen Mitgliedsbeiträge einsparen wollen: Der Austritt aus einer politischen Partei steht Ihnen nach dem Parteiengesetz (PartG) frei und kann nicht verweigert werden. Viele Mitglieder entscheiden sich für einen Parteiaustritt, weil sich ihre persönlichen Überzeugungen verändert haben, sie in eine andere Region gezogen sind oder sie ihre finanzielle Situation neu bewerten. Wichtig ist, dass Sie Ihre Kündigung schriftlich einreichen und an die richtige Stelle adressieren. In den meisten Fällen ist nicht die Bundespartei, sondern der zuständige Orts-, Kreis- oder Landesverband Ihr Ansprechpartner. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen und praktischen Hinweise, um Ihren Parteiaustritt in Deutschland reibungslos abzuwickeln.

Politische Parteien

Wie Politische Parteien-Mitgliedschaft kündigen?

Allgemeine Kündigungsbedingungen

Gesetzliche Grundlage und Kündigungsrecht

  • Nach § 10 Abs. 2 des Parteiengesetzes (PartG) kann jedes Mitglied jederzeit aus einer politischen Partei austreten. Dieses Recht ist gesetzlich garantiert und kann durch keine Satzung eingeschränkt werden.
  • Es gelten keine Kündigungsfristen und keine Mindestmitgliedschaftsdauer. Ihr Austritt wird wirksam, sobald er der Partei zugeht.
Schriftform und Zustellung
  • Der Parteiaustritt sollte immer schriftlich erklärt werden. Ein formloses Schreiben mit Ihrem Namen, Ihrer Mitgliedsnummer (falls vorhanden), dem Datum und Ihrer Unterschrift genügt in der Regel.
  • Senden Sie Ihre Kündigung am besten per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis über den Zugang haben. So vermeiden Sie Streitigkeiten darüber, ob Ihre Austrittserklärung rechtzeitig eingegangen ist.
Richtige Adresse für den Parteiaustritt
  • Achten Sie genau darauf, an welche Gliederung Sie Ihre Kündigung richten. In den meisten Parteien ist der Orts- oder Kreisverband zuständig, nicht die Bundes- oder Landesgeschäftsstelle.
  • Die richtige Adresse finden Sie in der Regel auf der Website Ihrer Partei oder in Ihrem ursprünglichen Aufnahmebestätigungsschreiben. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Kündigungsadresse mit der Adresse übereinstimmt, an die Sie Ihren Aufnahmeantrag geschickt haben.
Mitgliedsbeiträge und Rückerstattung
  • Parteibeiträge werden in der Regel einmal jährlich per Lastschrift eingezogen, bei einigen Parteien auch quartalsweise oder monatlich.
  • Bereits gezahlte Beiträge werden nach einem Austritt grundsätzlich nicht zurückerstattet. Es empfiehlt sich daher, die Kündigung möglichst vor dem nächsten Einzugstermin einzureichen.
  • Denken Sie daran, nach dem Austritt auch das SEPA-Lastschriftmandat bei Ihrer Bank zu widerrufen, falls die Partei weiterhin Beiträge abbuchen sollte.
Was passiert nach dem Austritt?
  • Mit dem Austritt verlieren Sie sämtliche Mitgliedsrechte, einschließlich des Stimmrechts bei Parteitagen und der Möglichkeit, für parteiinterne Ämter zu kandidieren.
  • Eventuell ausgestellte Mitgliedsausweise sollten zurückgegeben werden, sofern die Partei dies verlangt.
  • Steuerliche Spendenquittungen für bereits geleistete Beiträge bleiben von Ihrem Austritt unberührt und können weiterhin geltend gemacht werden.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kündigung per Einschreiben zu versenden. Mit dem Zahlungsbeleg und der Sendungsverfolgungsnummer haben Sie einen rechtsgültigen Versand- und Empfangsnachweis. Das Unternehmen kann die Kündigung dann nicht anfechten.

Anna-Barbara Schmidt

Anna-Barbara Schmidt Forschung/Research

Anna-Barbara Schmidt ist für das Research in Deutschland und Österreich zuständig. Sie sucht die beliebtesten Abonnements und vertieft sich in die dazugehörigen Kündigungsbedingungen. Diese erklärt sie dann gern in verständlicher Sprache.

Die Informationen auf unserer Website haben allgemeinen Charakter. Sie wurden nicht persönlichen oder besonderen Umstände angepasst und können nicht als persönliche, professionelle oder rechtliche Beratung aufgefasst werden.

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