Reiseversicherung kündigen
Eine Reiseversicherung kündigen ist in Deutschland unkompliziert, wenn Sie die vertraglichen Fristen und Bedingungen kennen. Reiseversicherungen decken je nach Tarif Krankheitskosten im Ausland, Reiserücktritt, Gepäckverlust oder Unfallschäden ab. Häufige Gründe für eine Kündigung sind ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter, doppelter Versicherungsschutz über eine Kreditkarte oder ein bestehendes Paket der Hausratversicherung sowie veränderte Reisegewohnheiten. Auch nach einer Beitragserhöhung steht Ihnen in der Regel ein Sonderkündigungsrecht zu. Ob Jahresreiseversicherung, Auslandsreisekrankenversicherung oder Reiserücktrittsversicherung - entscheidend ist, ob es sich um einen Einzelvertrag für eine bestimmte Reise oder um eine fortlaufende Police handelt. Kurzfristige Policen enden automatisch, während Jahresverträge aktiv gekündigt werden müssen. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Kündigungsbedingungen und können Ihre Reiseversicherung direkt über Sepastop kündigen.
Wie reiseversicherung kündigen?
Allgemeine Kündigungsbedingungen
Kurzfristige Reiseversicherungen
- Versicherungen, die für eine einzelne Reise abgeschlossen werden, enden automatisch mit dem letzten Reisetag oder dem im Vertrag festgelegten Enddatum.
- Eine gesonderte Kündigung ist hier nicht erforderlich.
- Wurde die Reise nicht angetreten, kann je nach Anbieter eine Erstattung der Prämie möglich sein - prüfen Sie dazu die Vertragsbedingungen.
- Jahresreiseversicherungen verlängern sich in Deutschland in der Regel automatisch um ein weiteres Versicherungsjahr, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.
- Die Kündigungsfrist beträgt in den meisten Fällen einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres. Einige Anbieter setzen jedoch auch Fristen von drei Monaten an - ein Blick in die Versicherungsbedingungen (AVB) ist daher unerlässlich.
- Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Ein Einschreiben bietet Ihnen einen Nachweis über den fristgerechten Zugang.
- Bei einer Beitragserhöhung ohne gleichzeitige Leistungsverbesserung haben Sie das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung außerordentlich zu kündigen.
- Nach einem Versicherungsfall können sowohl Sie als auch der Versicherer den Vertrag vorzeitig beenden. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat nach Abschluss der Schadensregulierung.
- Liegt ein wichtiger Grund vor, etwa eine wesentliche Vertragsänderung durch den Versicherer, ist eine außerordentliche Kündigung ebenfalls möglich.
- Prüfen Sie vor der Kündigung, ob Ihre Reiseversicherung als Baustein in einer Hausrat- oder Kreditkartenversicherung enthalten ist. In diesem Fall müssen Sie gegebenenfalls den übergeordneten Vertrag anpassen.
- Notieren Sie sich das genaue Datum des Versicherungsbeginns, da sich die Vertragslaufzeit und damit die Kündigungsfrist daran orientiert.
- Über Sepastop können Sie Ihre Kündigung schnell und sicher vorbereiten, sodass alle formalen Anforderungen erfüllt werden.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kündigung per Einschreiben zu versenden. Mit dem Zahlungsbeleg und der Sendungsverfolgungsnummer haben Sie einen rechtsgültigen Versand- und Empfangsnachweis. Das Unternehmen kann die Kündigung dann nicht anfechten.
Wählen Sie die Dienstleistung aus, die Sie kündigen möchten
z.B. ERGO Reiseversicherung, ADAC Reiseversicherung, Berlin Direkt Reiseversicherung, HanseMerkur Reiseversicherung, ERV Reiseversicherung,...
Anna-Barbara Schmidt Forschung/Research
Anna-Barbara Schmidt ist für das Research in Deutschland und Österreich zuständig. Sie sucht die beliebtesten Abonnements und vertieft sich in die dazugehörigen Kündigungsbedingungen. Diese erklärt sie dann gern in verständlicher Sprache.
Die Informationen auf unserer Website haben allgemeinen Charakter. Sie wurden nicht persönlichen oder besonderen Umstände angepasst und können nicht als persönliche, professionelle oder rechtliche Beratung aufgefasst werden.
