Energieversorger-Vertrag kündigen
Einen Energieversorger kündigen in Österreich kann verschiedene Gründe haben - etwa ein Umzug ins Ausland, ein Anbieterwechsel wegen günstigerer Tarife oder geänderte Vertragsbedingungen. Seit der Liberalisierung des österreichischen Energiemarktes haben Verbraucher die freie Wahl ihres Strom- und Gasanbieters und können relativ unkompliziert wechseln. Wichtig ist dabei, die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist einzuhalten, damit keine ungewollten Kosten entstehen. In Österreich gilt zudem ein Sonderkündigungsrecht, wenn Ihr Anbieter die Preise oder wesentliche Vertragsbedingungen einseitig ändert. In diesem Fall können Sie den Vertrag vorzeitig und ohne Einhaltung der regulären Frist beenden. Über Sepastop können Sie die Kündigung Ihres Energievertrags schnell und strukturiert einleiten. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der wichtigsten österreichischen Energieversorger sowie die jeweiligen Kündigungsbedingungen, damit Sie gut vorbereitet sind.
Wie Energieversorger-Vertrag kündigen?
Allgemeine Kündigungsbedingungen
Strom- und Gasverträge
- Verträge mit Strom- und Gasanbietern in Österreich laufen häufig auf unbestimmte Zeit. In diesem Fall können sie in der Regel mit einer kurzen Kündigungsfrist von zwei bis vier Wochen beendet werden.
- Daneben gibt es Verträge mit einer festen Mindestlaufzeit, meist 12 oder 24 Monate. Diese verlängern sich automatisch, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt dabei üblicherweise 1 bis 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
- Verträge mit Bindung bieten oft günstigere Tarife, erfordern aber besondere Aufmerksamkeit beim Kündigungszeitpunkt.
- Gemäß dem Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) sowie dem Gaswirtschaftsgesetz (GWG) haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Anbieter Preise oder wesentliche Vertragsbedingungen einseitig ändert. Die Kündigung muss innerhalb der vom Anbieter gesetzten Frist nach Bekanntgabe der Änderung erfolgen.
- Bei jeder Kündigung eines Strom- oder Gasvertrags müssen Sie die aktuellen Zählerstände an Ihren bisherigen Versorger melden. Notieren Sie die Stände am Tag der Abmeldung und bewahren Sie ein Foto als Nachweis auf.
- Fernwärmeverträge unterliegen in Österreich besonderen Bedingungen. Bei Neuinstallationen können Mindestlaufzeiten von 15 bis 20 Jahren oder sogar länger gelten. Bestehende Verträge ohne Bindung können mit ähnlichen Fristen wie Strom- und Gasverträge gekündigt werden. Prüfen Sie Ihren Vertrag sorgfältig, da die Bedingungen je nach Anbieter stark variieren.
- Nach der Kündigung erhalten Sie eine Schlussrechnung. Diese enthält entweder eine Rückzahlung zu viel gezahlter Beträge oder eine Nachforderung für den tatsächlichen Verbrauch.
- Falls Sie umziehen, teilen Sie Ihrem bisherigen Anbieter unbedingt Ihre neue Adresse mit, damit die Schlussrechnung Sie erreicht und offene Beträge korrekt abgewickelt werden können.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kündigung per Einschreiben zu versenden. Mit dem Zahlungsbeleg und der Sendungsverfolgungsnummer haben Sie einen rechtsgültigen Versand- und Empfangsnachweis. Das Unternehmen kann die Kündigung dann nicht anfechten.
Wählen Sie die Dienstleistung aus, die Sie kündigen möchten
z.B. Verbund, Energie AG Oberösterreich, EVN (Gas und Strom), Wien Energie (Fernwärme), Salzburg AG,...
Anna-Barbara Schmidt Forschung/Research
Anna-Barbara Schmidt ist für das Research in Deutschland und Österreich zuständig. Sie sucht die beliebtesten Abonnements und vertieft sich in die dazugehörigen Kündigungsbedingungen. Diese erklärt sie dann gern in verständlicher Sprache.
Die Informationen auf unserer Website haben allgemeinen Charakter. Sie wurden nicht persönlichen oder besonderen Umstände angepasst und können nicht als persönliche, professionelle oder rechtliche Beratung aufgefasst werden.