Wie Sozial Medizinischer Dienst (SMD) kündigen?

Möchten Sie Sozial Medizinischer Dienst (SMD) kündigen? Dann gibt es ein paar Dinge, auf die man achten muss. Wir listen die wichtigsten Dinge für Sie auf.

Sozial Medizinischer Dienst (SMD) kündigen
Haben Sie keine Lust, sich selbst darum zu kümmern? Füllen Sie das obige Formular aus und wir senden Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben an Sozial Medizinischer Dienst (SMD). Dann brauchen Sie nichts mehr zu tun!

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    Allgemeines
  1. Sozial Medizinischer Dienst (SMD) Kündigungsfrist & Bedingungen
  2. Welche Angaben benötigt Sozial Medizinischer Dienst (SMD)?
  3. Was geschieht mit meiner Einzugsermächtigung?
  4. Kann ich mich auch direkt an Sozial Medizinischer Dienst (SMD) wenden?

  5. Häufig gestellte Fragen
  6. Bekomme ich nach der Kündigung beim SMD bereits bezahlte Beiträge zurück?
  7. Kann ich statt einer Kündigung meinen SMD-Beitrag reduzieren lassen?
  8. Verliere ich bei Kündigung des SMD meinen Anspruch auf Rettungsdienst-Leistungen?
  9. Wurde meine SMD-Mitgliedschaft durch einen Haustürbesuch abgeschlossen – habe ich ein Rücktrittsrecht?

1. Sozial Medizinischer Dienst (SMD) Kündigungsfrist & Bedingungen

2. Welche Angaben benötigt Sozial Medizinischer Dienst (SMD)?

Um Ihre Kündigung abzuschließen, benötigt Sozial Medizinischer Dienst (SMD) die folgenden Angaben. Bitte geben Sie diese Details in Ihrem Kündigungsschreiben an:

  • Mitgliedsnummer

Auf dem Durchschlag Ihres Formulars oder auf Ihrem Kontoauszug, können Sie Ihre Mitgliedsnummer einsehen.

Sie können sich nicht mehr an Ihre Vertragsdaten erinnern? Kein Problem. Anhand Ihrer persönlichen Daten kann das Unternehmen diese in der Regel selbst herausfinden.

3. Was geschieht mit meiner Einzugsermächtigung?

Wenn Sie Ihren Vertrag mit Sozial Medizinischer Dienst (SMD) kündigen, erlischt die Einzugsermächtigung automatisch. Sie müssen nichts weiter tun.

Möchten Sie nur Ihre Einzugsermächtigung widerrufen, ohne den Vertrag zu kündigen? In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Sozial Medizinischer Dienst (SMD). Kontaktieren Sie das Unternehmen auch, wenn Sie eine Einzugsermächtigung für eine andere Kontonummer erteilen möchten.

Erfahren Sie mehr über die SEPA-Lastschrift.

4. Kann ich mich auch direkt an Sozial Medizinischer Dienst (SMD) wenden?

Ziehen Sie es vor, Ihre Kündigung selbst zu veranlassen? Hier finden Sie die Kontaktdaten von Sozial Medizinischer Dienst (SMD):

Sozial Medizinischer Dienst Österreich
Nikolas Pock
Berggasse 14/11
1090 Wien
Österreich

Sie können Sozial Medizinischer Dienst (SMD) auch telefonisch unter +43501411000 oder über helfen@smd.at kontaktieren.

Wir raten Ihnen immer, Ihre Kündigung per Einschreiben zu versenden. Auf diese Weise haben Sie einen rechtsgültigen Versandbeleg und wissen mit Sicherheit, dass die Kündigung erfolgt ist.

Für 16,95 € versenden wir Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben an Sozial Medizinischer Dienst (SMD).

5. Bekomme ich nach der Kündigung beim SMD bereits bezahlte Beiträge zurück?

In der Regel werden bereits bezahlte Mitgliedsbeiträge nicht zurückerstattet. Da die Mitgliedschaft jederzeit ohne Frist kündbar ist, endet sie mit Zugang der Kündigung. Sollten nach der Kündigung dennoch Beträge abgebucht werden, haben Sie das Recht, diese zurückzufordern.

6. Kann ich statt einer Kündigung meinen SMD-Beitrag reduzieren lassen?

Ja, in vielen Fällen ist es möglich, den Mitgliedsbeitrag auf einen niedrigeren Betrag anzupassen, etwa bei finanziellen Engpässen durch Pension oder Arbeitslosigkeit. Kontaktieren Sie den SMD und schildern Sie Ihre Situation – oft wird eine individuelle Lösung angeboten.

7. Verliere ich bei Kündigung des SMD meinen Anspruch auf Rettungsdienst-Leistungen?

Nach Beendigung der Mitgliedschaft entfallen die mit der Mitgliedschaft verbundenen Vergünstigungen, wie etwa reduzierte Kosten für Rettungstransporte. Der allgemeine Anspruch auf Rettungsdienst-Leistungen in Österreich bleibt davon jedoch unberührt, da dieser gesetzlich geregelt ist.

8. Wurde meine SMD-Mitgliedschaft durch einen Haustürbesuch abgeschlossen – habe ich ein Rücktrittsrecht?

Ja, wenn die Mitgliedschaft im Rahmen eines Haustürgeschäfts abgeschlossen wurde, steht Ihnen in Österreich ein gesetzliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss zu. Wurden Sie nicht ordnungsgemäß über dieses Recht belehrt, kann die Frist sogar länger sein.

Mit sepastop.eu geht Kündigen ganz leicht

Haben Sie keine Lust, sich selbst darum zu kümmern? Füllen Sie das obige Formular aus und wir senden Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben an Sozial Medizinischer Dienst (SMD). Dann brauchen Sie nichts mehr zu tun!

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Zuletzt aktualisiert: , Autor(in): Anna-Barbara Schmidt

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