Private Krankenversicherung kündigen


Die private Krankenversicherung kündigen in Österreich ist ein Schritt, der gut überlegt sein will. Als freiwillige Zusatzversicherung zur gesetzlichen Pflichtversicherung bietet sie Leistungen wie die Sonderklasse im Krankenhaus, Wahlarztkosten oder kürzere Wartezeiten bei Fachärzten - und wird auf Lebenszeit abgeschlossen. Wer seinen Vertrag bei Anbietern wie UNIQA, Wiener Städtische, Merkur Versicherung, Generali oder Raiffeisen Versicherung beenden möchte, muss die gesetzlichen Fristen des österreichischen Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG) kennen. Häufige Gründe für eine Kündigung sind zu hohe Prämien, ein Wechsel zu einem anderen Anbieter, veränderte Lebensumstände oder ein Umzug ins Ausland. Weil ein späterer Neuabschluss teurer werden oder an einer erneuten Risikoprüfung scheitern kann, lohnt es sich, vor der Kündigung Alternativen wie einen Tarifwechsel oder eine Prämienreduktion zu prüfen. Sepastop unterstützt Sie dabei, Ihre Kündigung fristgerecht und rechtssicher per Einschreiben zuzustellen.

Wie private krankenversicherung kündigen?

Allgemeine Kündigungsbedingungen

Vertragslaufzeit und Mindestbindung

  • Die private Krankenversicherung in Österreich wird grundsätzlich auf Lebenszeit abgeschlossen. Eine feste Befristung ist gesetzlich ausgeschlossen.
  • Ein Kündigungsverzicht ist laut VersVG nur für die ersten zwei Versicherungsjahre zulässig. Danach steht dem Versicherungsnehmer das ordentliche Kündigungsrecht zu.
  • In der Praxis ist eine Kündigung erstmals nach Ablauf von drei vollen Versicherungsjahren möglich.
Ordentliche Kündigung - Fristen und Termin
  • Die Kündigung ist zum Ende jedes Versicherungsjahres möglich. Die einzuhaltende Frist beträgt je nach Versicherungsgesellschaft zwischen einem und drei Monaten - üblicherweise drei Monate.
  • Die genaue Frist steht in den Versicherungsbedingungen Ihrer Polizze. Im Zweifel gilt: Kündigung mindestens drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres einreichen.
  • Die Kündigung muss beim Versicherer fristgerecht einlangen - nicht nur abgesendet werden. Empfohlen wird die Zustellung per Einschreiben mit Rückschein als Nachweis.
Kündigungsschutz zugunsten des Versicherungsnehmers
  • Gemäß §178i VersVG darf der Versicherer den Vertrag nicht ordentlich kündigen - auch nicht, wenn Sie häufig Leistungen in Anspruch nehmen oder hohe Behandlungskosten entstehen.
  • Eine außerordentliche Kündigung durch den Versicherer ist nur bei Prämienverzug, Verletzung von Obliegenheiten oder falschen Angaben zum Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss möglich.
  • Ausnahmen gelten für Krankengeld-Versicherungen und Gruppenversicherungsverträge, bei denen der Versicherer im Leistungsfall ein eingeschränktes Kündigungsrecht hat.
Sonderfälle und besondere Kündigungssituationen
  • Mehrpersonenverträge: Wird eine einzelne mitversicherte Person aus einem gemeinsamen Vertrag herausgekündigt, kann der Versicherer eine Gegenkündigung des gesamten Vertrags aussprechen. Um das zu vermeiden, empfiehlt sich vorab eine sogenannte Aktentrennung - also die Aufteilung in separate Einzelverträge.
  • Umzug ins Ausland: Verlegen Sie Ihren Hauptwohnsitz dauerhaft ins Ausland, endet Ihre österreichische gesetzliche Krankenversicherung. Da die private Zusatzversicherung darauf aufbaut, verliert auch sie ihre Grundlage. Den Versicherer sollten Sie umgehend informieren, da der Vertrag sonst formal weiterläuft und Prämien fällig bleiben.
  • Prämienerhöhung: Erhöht der Versicherer die Prämie, prüfen Sie Ihre Vertragsbedingungen auf ein etwaiges Sonderkündigungsrecht. Nicht alle österreichischen Tarife sehen dies ausdrücklich vor - ein Blick in die Polizze ist unerlässlich.
Praktische Hinweise vor der Kündigung
  • Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter ist mit zunehmendem Alter schwieriger: Vorerkrankungen können beim Neuabschluss ausgeschlossen werden oder zu deutlich höheren Prämien führen.
  • Als Alternative zur Kündigung bieten viele Versicherer einen Tarifwechsel, eine Leistungsreduktion oder eine vorübergehende Prämienfreistellung an.
  • Schließen Sie einen neuen Vertrag erst ab, wenn Sie eine schriftliche Annahmebestätigung des neuen Versicherers haben - um eine Versicherungslücke zu vermeiden.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kündigung per Einschreiben zu versenden. Mit dem Zahlungsbeleg und der Sendungsverfolgungsnummer haben Sie einen rechtsgültigen Versand- und Empfangsnachweis. Das Unternehmen kann die Kündigung dann nicht anfechten.

Leen Bels

Leen Bels Communicatie verantwoordelijke

Leen Bels is communicatie verantwoordelijke en vindt het zeer belangrijk klanten goed te woord te staan en hen zoveel mogelijk te helpen. Leen schrijft regelmatig artikels voor de sepastop blog en houdt onze social media kanalen up-to-date.

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