Wie ORF-Beitrags Service kündigen?

Möchten Sie ORF-Beitrags Service kündigen? Dann gibt es ein paar Dinge, auf die man achten muss. Wir listen die wichtigsten Dinge für Sie auf.

ORF-Beitrags Service kündigen
Haben Sie keine Lust, sich selbst darum zu kümmern? Füllen Sie das obige Formular aus und wir senden Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben an ORF-Beitrags Service. Dann brauchen Sie nichts mehr zu tun!

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    Allgemeines
  1. ORF-Beitrags Service Kündigungsfrist & Bedingungen
  2. Welche Angaben benötigt ORF-Beitrags Service?
  3. Was geschieht mit meiner Einzugsermächtigung?
  4. Kann ich mich auch direkt an ORF-Beitrags Service wenden?

  5. Häufig gestellte Fragen
  6. Kann ich den ORF-Beitrag kündigen, wenn ich ins Ausland ziehe?
  7. Was passiert mit dem ORF-Beitrag bei Wohnungsauflösung oder Todesfall?
  8. Wer ist vom ORF-Beitrag befreit und wie beantrage ich eine Befreiung?

1. ORF-Beitrags Service Kündigungsfrist & Bedingungen

2. Welche Angaben benötigt ORF-Beitrags Service?

Um Ihre Kündigung abzuschließen, benötigt ORF-Beitrags Service die folgenden Angaben. Bitte geben Sie diese Details in Ihrem Kündigungsschreiben an:

  • Teilnehmernummer

Ihre 10-stellige Teilnehmernummer finden Sie auf der Rundfunkgebührenvorschreibung oder in der Transaktionszeile im Kontoauszug.

Sie können sich nicht mehr an Ihre Vertragsdaten erinnern? Kein Problem. Anhand Ihrer persönlichen Daten kann das Unternehmen diese in der Regel selbst herausfinden.

3. Was geschieht mit meiner Einzugsermächtigung?

Wenn Sie Ihren Vertrag mit ORF-Beitrags Service kündigen, erlischt die Einzugsermächtigung automatisch. Sie müssen nichts weiter tun.

Möchten Sie nur Ihre Einzugsermächtigung widerrufen, ohne den Vertrag zu kündigen? In diesem Fall wenden Sie sich bitte an ORF-Beitrags Service. Kontaktieren Sie das Unternehmen auch, wenn Sie eine Einzugsermächtigung für eine andere Kontonummer erteilen möchten.

Erfahren Sie mehr über die SEPA-Lastschrift.

4. Kann ich mich auch direkt an ORF-Beitrags Service wenden?

Ziehen Sie es vor, Ihre Kündigung selbst zu veranlassen? Hier finden Sie die Kontaktdaten von ORF-Beitrags Service:

ORF-Beitrags Service GmbH
Postfach 1000
1051 Wien
Österreich

Sie können ORF-Beitrags Service auch telefonisch unter 050 200 DW 300 oder über service@orf.beitrag.at kontaktieren.

Wir raten Ihnen immer, Ihre Kündigung per Einschreiben zu versenden. Auf diese Weise haben Sie einen rechtsgültigen Versandbeleg und wissen mit Sicherheit, dass die Kündigung erfolgt ist.

Für 13,95 € versenden wir Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben an ORF-Beitrags Service.

5. Kann ich den ORF-Beitrag kündigen, wenn ich ins Ausland ziehe?

Ja, bei einem Umzug ins Ausland entfällt die Beitragspflicht, da der ORF-Beitrag an einen Hauptwohnsitz in Österreich gebunden ist. Sie müssen die Abmeldung Ihres österreichischen Hauptwohnsitzes nachweisen, z. B. durch eine Meldebestätigung des neuen Wohnsitzlandes oder eine Abmeldebestätigung vom Meldeamt.

6. Was passiert mit dem ORF-Beitrag bei Wohnungsauflösung oder Todesfall?

Bei einer Wohnungsauflösung oder im Todesfall endet die Beitragspflicht, sobald kein Hauptwohnsitz mehr an der betreffenden Adresse besteht. Angehörige oder Nachlassverwalter sollten die OBS schriftlich informieren und eine Abmeldebestätigung bzw. Sterbeurkunde beilegen. Die Abmeldung wird frühestens zum Ende des Monats wirksam, in dem sie eingeht.

7. Wer ist vom ORF-Beitrag befreit und wie beantrage ich eine Befreiung?

Personen mit geringem Einkommen (z. B. Bezieher von Mindestsicherung, Studienbeihilfe, Ausgleichszulage oder Pflegegeld) können eine Befreiung vom ORF-Beitrag beantragen. Der Antrag wird direkt bei der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) gestellt. Statt einer Kündigung kann eine Befreiung die sinnvollere Option sein, wenn Sie weiterhin in Österreich wohnhaft sind.

Mit sepastop.eu geht Kündigen ganz leicht

Haben Sie keine Lust, sich selbst darum zu kümmern? Füllen Sie das obige Formular aus und wir senden Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben an ORF-Beitrags Service. Dann brauchen Sie nichts mehr zu tun!

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Zuletzt aktualisiert: , Autor(in): Leen Bels

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