Pflegezusatzversicherung kündigen


Eine Pflegezusatzversicherung kündigen ist in Deutschland jederzeit möglich, sofern die vereinbarte Mindestlaufzeit abgelaufen ist und die Kündigungsfrist eingehalten wird. Die private Pflegezusatzversicherung - ob als Pflegetagegeld, Pflegekostenversicherung oder Pflegerentenversicherung - ist ein eigenständiges Produkt privater Versicherer und hat nichts mit der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung zu tun, die nach SGB XI für alle Versicherten verpflichtend bleibt. Anbieter wie Allianz, ERGO, DKV, Barmenia, AXA oder Deutsche Familienversicherung bieten solche Policen an, um die bekannte Deckungslücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse und den tatsächlichen Pflegekosten zu schließen. Häufige Gründe für eine Kündigung sind steigende Beiträge, ein günstigeres Angebot bei einem anderen Anbieter oder veränderte Lebensumstände. Wer kündigt, sollte bedenken, dass eingezahlte Beiträge in der Regel nicht erstattet werden und Altersrückstellungen beim Wechsel zu einem neuen Anbieter nur eingeschränkt übertragbar sind. Sepastop hilft Ihnen, das Kündigungsschreiben schnell und rechtssicher zu erstellen.

Wie pflegezusatzversicherung kündigen?

Allgemeine Kündigungsbedingungen

Ordentliche Kündigung der Pflegezusatzversicherung

  • Die Kündigung ist nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit möglich. Diese variiert je nach Anbieter und ist in den Versicherungsunterlagen festgehalten.
  • Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Bei den meisten Tarifen entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr, sodass die Kündigung spätestens zum 30. September eingehen muss, um zum 31. Dezember wirksam zu werden.
  • Achtung: Das Versicherungsjahr kann auch mit dem Monat des Vertragsabschlusses beginnen. Prüfen Sie Ihre Police genau, um die korrekte Frist zu ermitteln.
  • Wird die Frist versäumt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung oder Leistungskürzung
  • Erhöht der Versicherer die Beiträge, ohne den Leistungsumfang entsprechend anzupassen, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu - geregelt in § 205 Abs. 4 VVG.
  • Die Kündigung muss innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung beim Versicherer eingehen. Sie wird dann zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Beitragserhöhung in Kraft treten sollte.
  • Dasselbe gilt, wenn der Versicherer Leistungen kürzt, ohne gleichzeitig den Beitrag zu senken.
  • Der Versicherer ist verpflichtet, Sie in der Mitteilung ausdrücklich auf dieses Kündigungsrecht hinzuweisen.
Was bei der Kündigung zu beachten ist
  • Eingezahlte Beiträge werden nach einer Kündigung grundsätzlich nicht erstattet.
  • Gebildete Altersrückstellungen verfallen bei einer Kündigung ohne Anschlusstarif vollständig. Bei einem Wechsel innerhalb desselben Versicherers können sie teilweise erhalten bleiben.
  • Wer zu einem anderen Anbieter wechseln möchte, sollte erst kündigen, wenn eine verbindliche Annahmezusage des neuen Versicherers vorliegt - ein neuer Vertrag erfordert in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung.
  • Als Alternative zur Kündigung bieten manche Versicherer einen Tarifwechsel oder eine Leistungsreduzierung an, ohne dass eine neue Gesundheitsprüfung nötig wird.
  • Senden Sie das Kündigungsschreiben stets per Einschreiben mit Rückschein, um den Zugang beim Versicherer nachweisen zu können. Fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung an.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kündigung per Einschreiben zu versenden. Mit dem Zahlungsbeleg und der Sendungsverfolgungsnummer haben Sie einen rechtsgültigen Versand- und Empfangsnachweis. Das Unternehmen kann die Kündigung dann nicht anfechten.

Leen Bels

Leen Bels Communicatie verantwoordelijke

Leen Bels is communicatie verantwoordelijke en vindt het zeer belangrijk klanten goed te woord te staan en hen zoveel mogelijk te helpen. Leen schrijft regelmatig artikels voor de sepastop blog en houdt onze social media kanalen up-to-date.

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