Unfallversicherung kündigen


Eine Unfallversicherung kündigen ist in Deutschland an bestimmte Fristen und Vertragsbedingungen geknüpft, die Sie kennen sollten, bevor Sie aktiv werden. Die private Unfallversicherung ergänzt die gesetzliche Absicherung und greift bei Unfällen im privaten Umfeld - etwa beim Sport, im Haushalt oder auf Reisen. Sie leistet unter anderem bei Invalidität, Verdienstausfall oder notwendigen Rehabilitationsmaßnahmen. Gründe für eine Kündigung gibt es viele: Ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter, veränderte Lebensumstände, eine Doppelversicherung oder schlicht der Wunsch, laufende Kosten zu reduzieren. Auch nach einer Beitragserhöhung durch den Versicherer besteht häufig ein Sonderkündigungsrecht. Wichtig ist, die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist einzuhalten, die in der Regel drei Monate vor Ablauf der Versicherungsperiode beträgt. Über Sepastop können Sie Ihre private Unfallversicherung unkompliziert und fristgerecht kündigen - mit einem rechtssicheren Kündigungsschreiben, das direkt an Ihren Versicherer übermittelt wird.

Unfallversicherung

Wie unfallversicherung kündigen?

Allgemeine Kündigungsbedingungen

Abgrenzung zur gesetzlichen Unfallversicherung

  • Die private Unfallversicherung deckt ausschließlich Unfälle im privaten Bereich ab. Arbeitnehmer sind über ihren Arbeitgeber automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Ereignet sich ein Unfall während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg, ist die Berufsgenossenschaft zuständig - nicht die private Police.
  • Wird ein Unfall durch das Verschulden eines Dritten verursacht, etwa durch einen rutschigen Boden in einem Geschäft, haftet dessen Berufshaftpflichtversicherung. Auch in diesem Fall greift die private Unfallversicherung nicht vorrangig.
Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist
  • Private Unfallversicherungen dürfen in Deutschland eine Mindestlaufzeit von maximal 3 Jahren haben. Viele Versicherer bieten jedoch Verträge mit einer Erstlaufzeit von 1 Jahr an.
  • Die Kündigungsfrist beträgt in den meisten Fällen 3 Monate zum Ende der jeweiligen Versicherungsperiode. Wird nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
  • Als Versicherungsjahr gilt in der Regel das Jahr ab Vertragsbeginn. In selteneren Fällen wird das Kalenderjahr als Bezugszeitraum vereinbart - prüfen Sie hierzu Ihre Vertragsunterlagen.
Sonderkündigungsrecht nach § 40 VVG
  • Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne gleichzeitig den Leistungsumfang zu erweitern, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung erfolgen.
  • Auch nach einem Versicherungsfall kann unter bestimmten Umständen ein Sonderkündigungsrecht bestehen - sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für den Versicherer.
Praktische Tipps für die Kündigung
  • Kündigen Sie stets schriftlich und bewahren Sie einen Nachweis über den Versand auf. Ein Einschreiben bietet Ihnen rechtliche Sicherheit.
  • Geben Sie in Ihrem Kündigungsschreiben immer Ihre Vertragsnummer und das gewünschte Beendigungsdatum an.
  • Über Sepastop können Sie Ihre Kündigung bequem online erstellen und sicher an Ihren Versicherer senden lassen - so verpassen Sie keine Frist.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kündigung per Einschreiben zu versenden. Mit dem Zahlungsbeleg und der Sendungsverfolgungsnummer haben Sie einen rechtsgültigen Versand- und Empfangsnachweis. Das Unternehmen kann die Kündigung dann nicht anfechten.

Anna-Barbara Schmidt

Anna-Barbara Schmidt Forschung/Research

Anna-Barbara Schmidt ist für das Research in Deutschland und Österreich zuständig. Sie sucht die beliebtesten Abonnements und vertieft sich in die dazugehörigen Kündigungsbedingungen. Diese erklärt sie dann gern in verständlicher Sprache.

Die Informationen auf unserer Website haben allgemeinen Charakter. Sie wurden nicht persönlichen oder besonderen Umstände angepasst und können nicht als persönliche, professionelle oder rechtliche Beratung aufgefasst werden.

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