Wie A1 kündigen?

Möchten Sie A1 kündigen? Dann gibt es ein paar Dinge, auf die man achten muss. Wir listen die wichtigsten Dinge für Sie auf.

A1 kündigen
Haben Sie keine Lust, sich selbst darum zu kümmern? Füllen Sie das obige Formular aus und wir senden Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben an A1. Dann brauchen Sie nichts mehr zu tun!

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    Allgemeines
  1. A1 Kündigungsfrist & Bedingungen
  2. Welche Angaben benötigt A1?
  3. Was geschieht mit meiner Einzugsermächtigung?
  4. Kann ich mich auch direkt an A1 wenden?

  5. Häufig gestellte Fragen
  6. Ich habe telefonisch einem neuen Tarif zugestimmt, will aber doch lieber nicht wechseln. Kann ich wieder kündigen?
  7. Kann ich einfach meine Handynummer wechseln, ohne einen neuen Vertrag abzuschließen?
  8. Kann ich meine A1.net-E-Mail-Adresse auch nach einer Kündigung meiner Verträge bei A1 weiterhin nutzen?

1. A1 Kündigungsfrist & Bedingungen

2. Welche Angaben benötigt A1?

Um Ihre Kündigung abzuschließen, benötigt A1 die folgenden Angaben. Bitte geben Sie diese Details in Ihrem Kündigungsschreiben an:

  • Vertragsnummer

Auf Ihren Rechnungen finden Sie die entsprechende Vertragsnummer rechts oben im Block "Ihre Rechnungsdaten".

Sie können sich nicht mehr an Ihre Vertragsdaten erinnern? Kein Problem. Anhand Ihrer persönlichen Daten kann das Unternehmen diese in der Regel selbst herausfinden.

3. Was geschieht mit meiner Einzugsermächtigung?

Wenn Sie Ihren Vertrag mit A1 kündigen, erlischt die Einzugsermächtigung automatisch. Sie müssen nichts weiter tun.

Möchten Sie nur Ihre Einzugsermächtigung widerrufen, ohne den Vertrag zu kündigen? In diesem Fall wenden Sie sich bitte an A1. Kontaktieren Sie das Unternehmen auch, wenn Sie eine Einzugsermächtigung für eine andere Kontonummer erteilen möchten.

Erfahren Sie mehr über die SEPA-Lastschrift.

4. Kann ich mich auch direkt an A1 wenden?

5. Ich habe telefonisch einem neuen Tarif zugestimmt, will aber doch lieber nicht wechseln. Kann ich wieder kündigen?

Prinzipiell gelten auch am Telefon geschlossene Verträge. Wenn diese Tarifänderung noch keine 14 Tage zurückliegt, können Sie von Ihrem Widerrufsrecht gebrauch machen. Falls es schon länger her ist könnten Sie nur auf Kulanz hoffen oder Sie beschreiten den Klageweg, da Sie ein absichtliche und arglistige Täuschung vorliegen sehen.

6. Kann ich einfach meine Handynummer wechseln, ohne einen neuen Vertrag abzuschließen?

Ja, ein Tausch der Rufnummern ist möglich. Die Kosten betragen 20 Euro. Der zugrundeliegende Vertrag bleibt davon unangetastet.

7. Kann ich meine A1.net-E-Mail-Adresse auch nach einer Kündigung meiner Verträge bei A1 weiterhin nutzen?

Nein, eine Nutzung der E-Mail-Adresse nach einer Kündigung aller Verträge ist nicht vorgesehen. Viele ehemalige Kunden können ihren E-Mail-Account zwar (noch eine Weile) weiter nutzen, dies ist aber nicht garantiert und wird auch nicht empfohlen, da es keine vertragliche Nutzung mehr ist und die Nutzbarkeit durch A1 jederzeit eingestellt werden kann.

Mit sepastop.eu geht Kündigen ganz leicht

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Zuletzt aktualisiert: , Autor(in): Anna-Barbara Schmidt

Quelle: AGB

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