Wie kann ich A1 kündigen?
Möchten Sie A1 kündigen? Dann gibt es ein paar Dinge, auf die man achten muss. Wir listen die wichtigsten Dinge für Sie auf.
Haben Sie keine Lust, sich selbst darum zu kümmern? Füllen Sie das obige Formular aus und wir senden Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben an A1. Dann brauchen Sie nichts mehr zu tun!

- A1 Kündigungsfrist & Bedingungen
- Welche Angaben benötigt A1?
- Was geschieht mit meiner Einzugsermächtigung?
- Kann ich mich auch direkt an A1 wenden?
- Ich habe telefonisch einem neuen Tarif zugestimmt, will aber doch lieber nicht wechseln. Kann ich wieder kündigen?
- Kann ich einfach meine Handynummer wechseln, ohne einen neuen Vertrag abzuschließen?
- Kann ich meine A1.net-E-Mail-Adresse auch nach einer Kündigung meiner Verträge bei A1 weiterhin nutzen?
1. A1 Kündigungsfrist & Bedingungen
Die Kündigungsfrist beträgt bei A1 fast immer einen Monat zum Monatsende. Mindestvertragslaufzeiten unterscheiden sich deutlich. In der Regel sind es 12 oder 24 Monate es gibt aber auch kürzere Laufzeiten. Bei A1-Handy-Altverträgen stehen in den Vertragsunterlagen oft noch längere Kündigungsfristen, diese sind jedoch nicht mehr bindend, da mittlerweile die Kündigungsfrist gesetzlich auf 1 Monat zum Monatsende festgelegt wurde. Werden Verträge über 24 Monate vorzeitig gekündigt, so muss oft ein Aufgeld bezahlt werden, was die erhaltenen Rabatte ausgleicht.
2. Welche Angaben benötigt A1?
Um Ihre Kündigung abzuschließen, benötigt A1 die folgenden Angaben. Bitte geben Sie diese Details in Ihrem Kündigungsschreiben an:
- Vertragsnummer
Auf Ihren Rechnungen finden Sie die entsprechende Vertragsnummer rechts oben im Block "Ihre Rechnungsdaten".
Sie können sich nicht mehr an Ihre Vertragsdaten erinnern? Kein Problem. Anhand Ihrer persönlichen Daten kann das Unternehmen diese in der Regel selbst herausfinden.
3. Was geschieht mit meiner Einzugsermächtigung?
Wenn Sie Ihren Vertrag mit A1 kündigen, erlischt die Einzugsermächtigung automatisch. Sie müssen nichts weiter tun.
Möchten Sie nur Ihre Einzugsermächtigung widerrufen, ohne den Vertrag zu kündigen? In diesem Fall wenden Sie sich bitte an A1. Kontaktieren Sie das Unternehmen auch, wenn Sie eine Einzugsermächtigung für eine andere Kontonummer erteilen möchten.
Erfahren Sie mehr über die SEPA-Lastschrift.
4. Kann ich mich auch direkt an A1 wenden?
Ziehen Sie es vor, Ihre Kündigung selbst zu veranlassen? Hier finden Sie die Kontaktdaten von A1:
A1 Telekom Austria AG
Postfach 1001
1011 Wien
Österreich
Sie können A1 auch telefonisch unter 0800 664 100 oder per E-Mail unter / kontaktieren.
Wir raten Ihnen immer, Ihre Kündigung per Einschreiben zu versenden. Auf diese Weise haben Sie einen rechtsgültigen Versandbeleg und wissen mit Sicherheit, dass die Kündigung erfolgt ist.
Für 12,95 € versenden wir Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben an A1.5. Ich habe telefonisch einem neuen Tarif zugestimmt, will aber doch lieber nicht wechseln. Kann ich wieder kündigen?
Prinzipiell gelten auch am Telefon geschlossene Verträge. Wenn diese Tarifänderung noch keine 14 Tage zurückliegt, können Sie von Ihrem Widerrufsrecht gebrauch machen. Falls es schon länger her ist könnten Sie nur auf Kulanz hoffen oder Sie beschreiten den Klageweg, da Sie ein absichtliche und arglistige Täuschung vorliegen sehen.
6. Kann ich einfach meine Handynummer wechseln, ohne einen neuen Vertrag abzuschließen?
Ja, ein Tausch der Rufnummern ist möglich. Die Kosten betragen 20 Euro. Der zugrundeliegende Vertrag bleibt davon unangetastet.
7. Kann ich meine A1.net-E-Mail-Adresse auch nach einer Kündigung meiner Verträge bei A1 weiterhin nutzen?
Nein, eine Nutzung der E-Mail-Adresse nach einer Kündigung aller Verträge ist nicht vorgesehen. Viele ehemalige Kunden können ihren E-Mail-Account zwar (noch eine Weile) weiter nutzen, dies ist aber nicht garantiert und wird auch nicht empfohlen, da es keine vertragliche Nutzung mehr ist und die Nutzbarkeit durch A1 jederzeit eingestellt werden kann.
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Haben Sie keine Lust, sich selbst darum zu kümmern? Füllen Sie das obige Formular aus und wir senden Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben an A1. Dann brauchen Sie nichts mehr zu tun!
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Zuletzt aktualisiert: , Autor(in): Anna-Barbara Schmidt
Quelle: AGB
Mit den nicht mehr vertragsgemäßen leistungen bin ich nicht mehr zufrieden, sie haben sich immer erhöht und das wurde mir nicht mitgeteilt.
Telefonmasten stehen auf meinem grundstück und werden trotz mehrfacher interventionen nicht entfernt.
Weil eine weitere person eingezogen ist die einen bestehenden a1 vertrag hat den er mitnimmt und wir daher unseren nicht mehr brauchen. Die festnetz-telefonnummer nutzen wir ohnehin schon seit jahren nicht mehr.
Die qualität ist zu schlecht, die im vertrag gemachten angaben der geschwindigkeit entsprechen in keinster weise der realität.
Weil ich schon meine zweijährige handyvertrag schon abbezahlt habe , und ich mein handy verloren habe.
Absolutes serviceproblem mit a1. Unangekündige sperre einer sim karte und erzwungene umstellung auf a1 mediabox mit erzwungener vertragsverlängerung.
Weil meine mutter so dement ist, dass sie nicht mehr ans telefon geht bzw weiß was sie damit tun soll.
Martha buchberger wohnt nun im altersheim, daher keine verwendung mehr. Danke für ihre kenntnisnahme. Mfg, martha buchberger.
Äußerst schlechte internetverbindung aufgrund überlastung der umliegenden masten. 7mbit ist für unseren haushalt nicht ausreichend.
Das was ich telefoniere brauche ich keinen tarif um 17 euro das geht um 10 euro auch bei anderen anbietern.