Wie ver.di kündigen?

Möchten Sie ver.di kündigen? Dann gibt es ein paar Dinge, auf die man achten muss. Wir listen die wichtigsten Dinge für Sie auf.

ver.di kündigen
Haben Sie keine Lust, sich selbst darum zu kümmern? Füllen Sie das obige Formular aus und wir senden Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben an ver.di. Dann brauchen Sie nichts mehr zu tun!

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Über 3,6 Millionen Verbraucher haben bereits über sepastop.eu gekündigt

    Allgemeines
  1. ver.di Kündigungsfrist & Bedingungen
  2. Welche Angaben benötigt ver.di?
  3. Was geschieht mit meiner Einzugsermächtigung?
  4. Kann ich mich auch direkt an ver.di wenden?

  5. Häufig gestellte Fragen
  6. Bekomme ich nach der Kündigung bei ver.di bereits gezahlte Beiträge zurück?
  7. Kann ich meine ver.di-Mitgliedschaft auch unterjährig kündigen?
  8. Kann ich von ver.di zu einer anderen Gewerkschaft wechseln?
  9. Verliere ich bei Kündigung meiner ver.di-Mitgliedschaft den Rechtsschutz?

1. ver.di Kündigungsfrist & Bedingungen

2. Welche Angaben benötigt ver.di?

Um Ihre Kündigung abzuschließen, benötigt ver.di die folgenden Angaben. Bitte geben Sie diese Details in Ihrem Kündigungsschreiben an:

  • Mitgliedsnummer

Die Mitgliesnummer steht auf dem Verdi-Mitgliedsausweis.

Sie können sich nicht mehr an Ihre Vertragsdaten erinnern? Kein Problem. Anhand Ihrer persönlichen Daten kann das Unternehmen diese in der Regel selbst herausfinden.

3. Was geschieht mit meiner Einzugsermächtigung?

Wenn Sie Ihren Vertrag mit ver.di kündigen, erlischt die Einzugsermächtigung automatisch. Sie müssen nichts weiter tun.

Möchten Sie nur Ihre Einzugsermächtigung widerrufen, ohne den Vertrag zu kündigen? In diesem Fall wenden Sie sich bitte an ver.di. Kontaktieren Sie das Unternehmen auch, wenn Sie eine Einzugsermächtigung für eine andere Kontonummer erteilen möchten.

Erfahren Sie mehr über die SEPA-Lastschrift.

4. Kann ich mich auch direkt an ver.di wenden?

Ziehen Sie es vor, Ihre Kündigung selbst zu veranlassen? Hier finden Sie die Kontaktdaten von ver.di:

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Deutschland

Sie können ver.di auch telefonisch unter 0800 83 73 43 3 oder über info@verdi.de kontaktieren.

Wir raten Ihnen immer, Ihre Kündigung per Einschreiben zu versenden. Auf diese Weise haben Sie einen rechtsgültigen Versandbeleg und wissen mit Sicherheit, dass die Kündigung erfolgt ist.

Für 18,95 € versenden wir Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben an ver.di.

5. Bekomme ich nach der Kündigung bei ver.di bereits gezahlte Beiträge zurück?

Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge werden in der Regel nicht erstattet. Die Mitgliedschaft und der damit verbundene Versicherungsschutz bestehen bis zum Ende des Quartals fort, zu dem die Kündigung wirksam wird.

6. Kann ich meine ver.di-Mitgliedschaft auch unterjährig kündigen?

Eine Kündigung der ver.di-Mitgliedschaft ist zum Ende eines Quartals möglich (31. März, 30. Juni, 30. September oder 31. Dezember). Eine Kündigung zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb eines Quartals ist daher nicht vorgesehen – die Mitgliedschaft läuft stets bis zum nächsten Quartalsende weiter.

7. Kann ich von ver.di zu einer anderen Gewerkschaft wechseln?

Ja, ein Wechsel zu einer anderen Gewerkschaft ist möglich. Beachten Sie jedoch, dass Sie Ihre ver.di-Mitgliedschaft regulär zum Quartalsende kündigen und sich parallel bei der neuen Gewerkschaft anmelden sollten, um eine lückenlose Vertretung und Rechtsschutzabdeckung sicherzustellen.

8. Verliere ich bei Kündigung meiner ver.di-Mitgliedschaft den Rechtsschutz?

Mit dem Ende der Mitgliedschaft erlischt grundsätzlich auch der gewerkschaftliche Rechtsschutz. Für bereits laufende Rechtsschutzfälle, die während der aktiven Mitgliedschaft begonnen wurden, kann unter Umständen noch Schutz bestehen. Es empfiehlt sich, offene Fälle vor der Kündigung mit ver.di zu klären.

Mit sepastop.eu geht Kündigen ganz leicht

Haben Sie keine Lust, sich selbst darum zu kümmern? Füllen Sie das obige Formular aus und wir senden Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben an ver.di. Dann brauchen Sie nichts mehr zu tun!

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Zuletzt aktualisiert: , Autor(in): Anna-Barbara Schmidt

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