Wie ADAC kündigen?

Möchten Sie ADAC kündigen? Dann gibt es ein paar Dinge, auf die man achten muss. Wir listen die wichtigsten Dinge für Sie auf.

ADAC kündigen
Haben Sie keine Lust, sich selbst darum zu kümmern? Füllen Sie das obige Formular aus und wir senden Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben an ADAC. Dann brauchen Sie nichts mehr zu tun!

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    Allgemeines
  1. ADAC Kündigungsfrist & Bedingungen
  2. Welche Angaben benötigt ADAC?
  3. Was geschieht mit meiner Einzugsermächtigung?
  4. Kann ich mich auch direkt an ADAC wenden?

  5. Häufig gestellte Fragen
  6. Bekomme ich nach der Kündigung meinen ADAC-Mitgliedsbeitrag anteilig zurück?
  7. Kann ich meine ADAC-Mitgliedschaft auch unterjährig kündigen?
  8. Kann ich meine ADAC-Mitgliedschaft auf eine andere Person übertragen statt zu kündigen?
  9. Verliere ich bei einer Kündigung meine ADAC-Mitgliedschaftsjahre und Vorteile?
  10. Was passiert mit meinem ADAC-Pannenschutz nach der Kündigung?

1. ADAC Kündigungsfrist & Bedingungen

2. Welche Angaben benötigt ADAC?

Um Ihre Kündigung abzuschließen, benötigt ADAC die folgenden Angaben. Bitte geben Sie diese Details in Ihrem Kündigungsschreiben an:

  • Mitgliedsnummer

Die Mitgliedsnummer finden Sie auf Ihrem Mitgliedsausweis oder rechts oben auf Ihrer jährlichen Beitragsrechung oder, falls vorhanden, auf einer Abrechnung eines Schadensfalls.

Sie können sich nicht mehr an Ihre Vertragsdaten erinnern? Kein Problem. Anhand Ihrer persönlichen Daten kann das Unternehmen diese in der Regel selbst herausfinden.

3. Was geschieht mit meiner Einzugsermächtigung?

Wenn Sie Ihren Vertrag mit ADAC kündigen, erlischt die Einzugsermächtigung automatisch. Sie müssen nichts weiter tun.

Möchten Sie nur Ihre Einzugsermächtigung widerrufen, ohne den Vertrag zu kündigen? In diesem Fall wenden Sie sich bitte an ADAC. Kontaktieren Sie das Unternehmen auch, wenn Sie eine Einzugsermächtigung für eine andere Kontonummer erteilen möchten.

Erfahren Sie mehr über die SEPA-Lastschrift.

4. Kann ich mich auch direkt an ADAC wenden?

Ziehen Sie es vor, Ihre Kündigung selbst zu veranlassen? Hier finden Sie die Kontaktdaten von ADAC:

ADAC e.V.
Hansastraße 19
80686 München
Deutschland

Sie können ADAC auch telefonisch unter 0800 510 11 12 oder über adac@adac.de kontaktieren.

Wir raten Ihnen immer, Ihre Kündigung per Einschreiben zu versenden. Auf diese Weise haben Sie einen rechtsgültigen Versandbeleg und wissen mit Sicherheit, dass die Kündigung erfolgt ist.

Für 18,95 € versenden wir Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben an ADAC.

5. Bekomme ich nach der Kündigung meinen ADAC-Mitgliedsbeitrag anteilig zurück?

In der Regel erfolgt keine anteilige Erstattung des Mitgliedsbeitrags, wenn Sie zum regulären Laufzeitende kündigen. Der Pannenschutz und alle weiteren Leistungen bleiben bis zum Ende der bezahlten Mitgliedschaftsperiode bestehen. Bei einer außerordentlichen Kündigung kann unter Umständen eine anteilige Rückerstattung möglich sein.

6. Kann ich meine ADAC-Mitgliedschaft auch unterjährig kündigen?

Eine reguläre Kündigung ist grundsätzlich nur zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit möglich. Eine außerordentliche Kündigung kann jedoch in besonderen Fällen erfolgen, etwa bei einer Beitragserhöhung oder einem Umzug ins Ausland. In solchen Fällen sollten Sie den ADAC direkt kontaktieren und den Grund für die vorzeitige Kündigung angeben.

7. Kann ich meine ADAC-Mitgliedschaft auf eine andere Person übertragen statt zu kündigen?

Eine Übertragung der ADAC-Mitgliedschaft auf eine andere Person ist grundsätzlich nicht möglich. Die Mitgliedschaft ist personengebunden. Die andere Person müsste eine eigene, neue Mitgliedschaft abschließen. Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft nicht mehr benötigen, bleibt nur die reguläre Kündigung.

8. Verliere ich bei einer Kündigung meine ADAC-Mitgliedschaftsjahre und Vorteile?

Ja, bei einer Kündigung gehen Ihre gesammelten Mitgliedschaftsjahre verloren. Das kann relevant sein, da langjährige Mitglieder beim ADAC erweiterte Leistungen erhalten können. Sollten Sie später erneut eintreten, beginnt die Mitgliedschaft in der Regel von vorn. Prüfen Sie daher, ob eventuell ein Tarifwechsel auf eine günstigere Mitgliedschaftsstufe eine Alternative zur Kündigung sein könnte.

9. Was passiert mit meinem ADAC-Pannenschutz nach der Kündigung?

Nach der Kündigung bleibt Ihr Pannenschutz bis zum Ende der bezahlten Vertragslaufzeit vollständig bestehen. Ab dem Zeitpunkt des Vertragsendes haben Sie keinen Anspruch mehr auf Pannenhilfe, Abschleppdienst oder andere ADAC-Mitgliederleistungen. Auch Vergünstigungen bei Partnerunternehmen entfallen dann.

Mit sepastop.eu geht Kündigen ganz leicht

Haben Sie keine Lust, sich selbst darum zu kümmern? Füllen Sie das obige Formular aus und wir senden Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben an ADAC. Dann brauchen Sie nichts mehr zu tun!

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Zuletzt aktualisiert: , Autor(in): Anna-Barbara Schmidt

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